24 H BETREUUNG IM EIGENEN ZUHAUSE


Betreuungsangebot

Spricht man von einer 24-Stunden Betreuung bzw. 24-Stunden Pflege, so ist damit die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause gemeint. Hierfür gibt es noch weitere Formulierungen, wie beispielsweise Live-In-Pflege, Alltagsbetreuung oder sogar 1:1-Betreuung oder auch BihG (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft).

Das heißt allerdings nicht, dass die Betreuungs- oder Pflegekraft 24 Stunden rund um die Uhr arbeiten kann. Grundsätzlich gilt bei einer Betreuung zu Hause oder Betreuung im häuslichen Umfeld eine reguläre 40-Stunden-Woche. Tägliche Freizeiten sowie Nachtruhen von 8 Stunden und wöchentliche Ruhetage der Betreuungskräfte müssen beachtet werden. Alles Weitere ist zuletzt auch nach dem Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz nicht möglich.

DEFINITION DER 24 H BETREUUNG & PFLEGE

Zur 24-Stunden Betreuung gehören u.a. die hauswirtschaftliche Versorgung, verschiedene Betreuungsleistungen und grundpflegerische Tätigkeiten.

BETREUUNGSKRÄFTE

Meine Partner in der 24-Stunden Betreuung und die Betreuungskräfte

Als unabhängige Vermittlungsagentur arbeite ich mit unterschiedlichen Unternehmen aus dem europäischen Raum auf Rechtsgrundlage der europäischen Gesetzgebung zusammen. Somit erhalten Sie in der Regel einen unabhängigen Vergleich mehrerer Anbieter und können das für Sie optimale Angebot wählen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie bei der Auswahl Ihrer Betreuungskraft.

Die von mir vermittelten Betreuungskräfte kommen aus EU-Ländern wie beispielsweise Polen und der Slowakei. Durch mein umfangreiches Auswahlverfahren und meine Zusammenarbeit mit mehreren EU-Partnerunternehmen kann ich Ihnen Vorschläge von geeigneten Betreuungskräften unterbreiten, die Sie im Vorfeld auch telefonisch kennenlernen können.

Ist Ihre Entscheidung getroffen, wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag vorbereitet und die Anreise der Betreuungskraft geplant. Nach erfolgter Anreise unterstützt die Betreuungskraft Sie bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und der Grundpflege (keine Behandlungspflege). 

Die Betreuungskraft wohnt im Zeitraum ihres Betreuungseinsatzes mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer mit der notwendigen Grundausstattung (Bett, Kleiderschrank, Tisch, evtl. TV, W-LAN und Zugang zum Badezimmer) zur Verfügung steht. Kost und Logis sind für die Betreuungskraft zu stellen.

ICH BERATE SIE GERNE