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Von Herzen betreut.

So viele Fragen zum Thema 24-Stunden Betreuung für Senioren - gerne biete ich Ihnen Hilfestellung mit Antworten und wichtigen Tipps zum Thema.

Ist die Betreuungskraft krankenversichert?

Die Betreuungskraft ist über ihr EU-Entsendeunternehmen versichert und kann beispielsweise im Krankheitsfall selbstverständlich umgehend medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Hat die Betreuungskraft freie Kost und Logis?

Im Dienstleistungsvertrag mit dem EU-Unternehmen wird vereinbart, dass für die Betreuungskraft Kost und Logis frei sind. Die Betreuungskraft darf sich auch selber ihre handelsüblichen Nahrungsmittel und Getränke auswählen und darf sich auch außerhalb der festen Mahlzeiten ungefragt an Speisen und Getränken bedienen. Hygiene- und Kosmetikartikel kann sich die Betreuungskraft selbstverständlich selber kaufen. Bitte bedenken Sie, dass es gerade für neu entsendete Kräfte evtl. eine gewisse Umgewöhnung erfordert, sich an die regionale Küche zu gewöhnen. Gegenseitiger Respekt und Interesse sowie Kommunikation hilft hier allen Beteiligten.


Wie sind meine Kündigungsfristen?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist des Dienstleistungsvertrags 14 Tage. So können Sie doch recht flexibel auf eventuelle Änderungen reagieren. Auch bei einer Kündigung bin ich stets ihr erster Ansprechpartner.

Darf ich die Betreuungskraft im Vorfeld kennenlernen?

Selbstverständlich dürfen Sie die Betreuungskraft im Vorfeld kennenlernen, allerdings ist ein persönliches Kennenlernen weder vom finanziellen noch vom logistischen Aufwand möglich. Sie erhalten von mir die Telefonnummer der Betreuungskraft und können sodann mit ihr telefonieren oder eventuell z.B. ein Videotelefonat führen.
Was ist mein erster Schritt zur Betreuungskraft?

Gerne berate ich Sie vor Ort persönlich über die Möglichkeit einer Betreuung im eigenen Zuhause und ermittle im Rahmen einer Bedarfsanalyse Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf. So können wir gemeinsam die Gesamtsituation erfassen und Ihnen entsprechende Angebote darstellen.
Was für Tätigkeiten übernimmt eine Betreuungskraft?

Fast alle Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, wie beispielsweise Waschen, Kleiden, Mobilisation, Nahrungsaufnahme etc. sowie die komplette Haushaltsführung, z. B. Kochen, Backen, Putzen, Bügeln, Einkaufen etc., können von einer Betreuungskraft übernommen werden. Selbstverständlich muss die Gesamtheit aller auszuführenden Tätigkeiten im Bereich der Zumutbarkeit und der lt. Vertrag geregelten Arbeitszeit (max. 40 Wochenstunden) liegen. (Kleine Info: Fensterputzen und Gartenarbeiten sowie Fußpflege sind von den Tätigkeiten ausgeschlossen.)


Spricht man von einer 24-Stunden Betreuung bzw. 24-h Pflege, so ist damit die Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen im eigenen Zuhause gemeint. Hierfür gibt es noch weitere Formulierungen, wie beispielsweise Live-In-Pflege, Alltagsbetreuung, oder sogar 1:1- Betreuung oder auch BihG (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft). Das heißt allerdings nicht, dass die Betreuungs- oder Pflegekraft 24 Stunden rund um die Uhr arbeiten kann. Grundsätzlich gilt bei einer Seniorenbetreuung zu Hause oder Betreuung im häuslichen Umfeld eine reguläre 40-Stunden-Woche. Tägliche Freizeiten sowie Nachtruhen von 8 Stunden und wöchentliche Ruhetage der Betreuungskräfte müssen beachtet werden. Alles Weitere ist zuletzt auch nach dem Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz nicht möglich.

In der Europäischen Union dürfen Arbeitnehmer eine Tätigkeit in einem Mitgliedsland ausüben. Wir arbeiten nach dem erprobtem Entsendemodell. Grundsätzlich gilt: Alle von Anke Sarrazin vermittelten Betreuungskräfte sind in ihrem Heimatland sozialversichert (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) und verfügen über die zwingend erforderliche A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung ist der wichtigste Nachweis der Sozialversicherung für den Kunden und dessen Betreuungskraft und ein Parameter in Bezug auf die Entsendung. Auch sämtliche Verbraucherschutzorganisationen (Stiftung Warentest, Verbraucherschutzzentralen etc.) weisen deutlich darauf hin.

Jede Betreuungskraft, die nach Deutschland ordnungsgemäß entsendet wird, erhält zwingend eine A1-Bescheinigung. Das Formular A1 dient als Nachweis, dass die betreffende Person in ihrem Herkunftsland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Hierdurch wird zugleich dem Sozialversicherungsträger im Erbringungsland (Deutschland) die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht der jeweiligen Betreuungskraft bescheinigt. Es obliegt unserem Qualitätsmanagement, dafür Sorge zu tragen, dass wir im Rahmen von Stichprobenziehungen überprüfen, ob eine solche A1-Bescheinigung vorliegt.

Die prozentuale Verteilung kann je nach dem gewählten Beschäftigungsmodell abweichen:
Reisekosten - ca. 5 %
Sozialabgaben und Steuern - ca. 11 %
Dienstleister im Inland - ca. 12 %
Dienstleister im Ausland - ca. 12 %
Nettolohn - ca. 60 %

- Entsendete Betreuungskraft
- Selbständige Betreuungskraft mit Gewerbe im EU-Ausland bei Selbstentsendung nach Deutschland mit einem A1-Formular des Entsendestaates
- Anstellung von Arbeitnehmer durch Verbraucher

Gerne können Sie sich den "PflegeWegweiser NRW", ein Angebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, unter www.pflegewegweiser-nrw.de" herunterladen oder sprechen Sie mich einfach an.

Illegale Beschäftigungsverhältnisse können Sie ganz einfach am Preis erkennen. Bei Angebotspreisen unter mtl. EUR 2.300 kann es sich nicht um seriöse Angebote handeln. Auch das Fehlen einer A1-Bescheinigung ist ein Indiz für eine illegale Beschäftigung.

Nein, es handelt sich bei diesem Vergehen NICHT um ein "Kavaliersdelikt". Schwarzarbeit kann für die betroffene Familie und die nicht offiziell beschäftigte Betreuungskraft weitreichende Folgen haben und kann Strafen von mehr als EUR 10.000 nach sich ziehen. Hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge müssen nachentrichtet werden. Auch bei einem Arbeitsunfall können die Folgen dramatisch sein, da Sie als Familie haften!

Die Entsenderichtline 96/71/EG erhielt mit dem Inkrafttreten der Novelle zum 30.07.2020 erstmals eine zeitliche Begrenzung von 12 Monaten. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate auf insgesamt 18 Monate ist möglich und kann beantragt werden. Die Verordnung über die Koordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit (EG Nr. 883/2004) gestattet unter gewissen Voraussetzungen – bei der Entsendung von Mitarbeitern - max. 24 Monate lang das Abführen von Sozialabgaben im Herkunftsland. Allerdings ist der Einsatz einer Betreuungskraft von ca. 6 - 8 Wochen inzwischen Standard; dies ist auch im Hinblick auf die Psychohygiene der Betreuungskraft sehr wichtig

Zwischen Ihnen und dem entsendenden Unternehmen aus dem EU-Ausland wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der alle Angelegenheiten regelt, die den Einsatz einer Betreuungskraft in Ihrem Privathaushalt umfasst. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u. a. Arbeitszeit (40 Stunden wöchentlich), Freizeit, Aufgabenbereich, Unterbringung und Verpflegung der Betreuungskraft, sowie Vergütung an das EU-Unternehmen, Laufzeit, Unterbrechung und Kündigungsfristen.

Es gibt aber durchaus Betreuungssituationen, in denen der Bedarf eine 40 Stunden- Woche überschreitet. Häufig geschieht dies, wenn eine nächtliche Unruhe herrscht und die täglichen Arbeiten eine Präsenz der Betreuungskraft trotzdem erforderlich machen. In diesen Fällen bewährt sich der parallele Einsatz von zwei gleichzeitig anwesenden Betreuungskräften oder einem sog. Betreuerpaar, wobei die eine Person die Nachteinsätze übernimmt, die zweite Person den Alltag begleitet.- Sprechen Sie mich an: Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Grundpflege
Die Grundpflege umfasst nicht medizinisch angeordnete Maßnahmen als Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Hierunter fallen beispielsweise die Körperpflege, das Anreichen des Essens und das An- und Auskleiden der Pflegebedürftigen. Die Grundpflege wird im Vergleich mit der Behandlungspflege als die leichter durchzuführende Pflegeform angesehen. Diese Ansicht ist allerdings umstritten, denn pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich auf ganzheitliche Pflege angewiesen.

Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von ausgebildeten Fachkräften, meist einem ambulanten Pflegedienst, ausgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.

Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurde. Die Leistungen der Behandlungspflege können sowohl zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung, als auch ohne die Bedingung, in die Pflegeversicherung eingestuft zu sein, verordnet werden. Die Feststellung eines Pflegegrades ist somit hierbei nicht notwendig.

Der Pflegedienst übernimmt alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.

Die Leistungen der Behandlungspflege, die im Allgemeinen von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden können, umfassen nach SGB V unter anderem:

- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Drainagen, Überprüfung und Versorgung Einlauf
- Klistier, Klysma
- Infusionen, Wechsel und Zubereitung Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen Katheter
- Versorgung Krankenbeobachtung
- Magensonde, Legen und Wechseln
- Richten und Gabe von Medikamenten PEG-Sondenversorgung Stomabehandlung
- Trachealkanülenmanagement
- Venenkatheter (Port), Versorgung
- Verbände
- Wundversorgung

Wenn bei einer zu betreuenden Person die Behandlungspflege notwendig wird, muss ein ambulanter Pflegedienst die erforderlichen Maßnahmen durchführen. Der behandelnde Arzt wird bei entsprechendem Bedarf eine Verordnung ausstellen, die einem ambulanten Pflegedienst vorgelegt wird. Betreuungspersonen dürfen aus rechtlichen Gründen unabhängig von ihrer Qualifikation im Heimatland keinerlei Aspekte der Behandlungspflege durchführen, insbesondere auch keine Gabe von Medikamenten. Stattdessen kümmern die Betreuungskräfte sich um die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Unterstützung sowie um Aspekte der sozialen Betreuung, während die Fachpflege mit entsprechendem Knowhow die zu betreuende hilfsbedürftige Person medizinisch versorgt und die vom Arzt verordnete Behandlung durchführt.

Rechtlicher Hinweis: Sofern Bereitschaftszeiten über die vereinbarte max. zulässige Arbeitszeit (40 bis 48 Stunden/Woche) notwendig werden, sind diese entsprechend geltender Rechtslage mindestens mit dem deutschen Mindestlohn zusätzlich zu vergüten. Ruhezeit und Arbeitszeit (Bereitschaftszeit) schließen sich gegenseitig aus. Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit. Muss sich der Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen, um ggf. sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können, handelt es sich um Bereitschaftszeit und somit um Arbeitszeit.

Eine sog. 24-Stunden Betreuungskraft darf selbstverständlich keine 24 Stunden arbeiten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Betreuungskräfte nicht ohne Unterbrechung tätig sein dürfen. Pausen- und Ruhezeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. dem Arbeitszeitgesetz, einzuhalten. Orientiert an den gesetzlichen Vorgaben ist eine verbindliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden mit der Betreuungskraft vereinbart. Der vorgeschriebene Freizeitausgleich ist der Betreuungskraft uneingeschränkt zu gewähren; sie darf in ihrer Freizeit ihren Aufenthaltsort uneingeschränkt und frei wählen und hat auch keine Rufbereitschaft. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass - sofern die Notwendigkeit besteht - für die Freizeit der Betreuungskraft eine Ersatzbetreuung zur Verfügung steht.

Für die Betreuungskraft ist der Kontakt zu ihrer Familie bzw. ihren Freunden wichtig, ebenso auch der Kontakt zu den Angehörigen der zu betreuenden Person. Deshalb ist es stets wichtig, dass die Betreuungskraft Zugang zum Internet (W-LAN) erhält. Gerne ist auch ein eigener Fernseher im Zimmer der Betreuungskraft gesehen, wenn möglich auch mit einem Fernsehsender aus ihrem Heimatland (keine Pflicht!).

Der Betreuungskraft muss ein eigenes, abschließbares Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Mitbenutzung von Bad und Küche ist Grundlage der Anforderung. Das Zimmer sollte standardmäßig eingerichtet sein, d.h. ein Bett, ein Kleiderschrank, eine Kommode. Die Betreuungskraft freut sich natürlich auch über ein wenig Wohnkomfort, wie einen Fernseher oder ein Telefon im Zimmer.

Immer wieder werde ich gefragt, auf welche Summe sich das wöchentliche Haushaltsgeld belaufen sollte. Nun, das kann ich nicht so leicht beantworten, da jede Familie andere Einkaufsgewohnheiten hat. Die eine Familie kauft grundsätzlich alle Waren ausschließlich im Biomarkt, die andere kauft grundsätzlich nur im Discounter. Planen Sie einfach Ihre derzeitigen Haushaltsausgaben zzgl. 1 weiteren Person ein. Sie können der Betreuungskraft entweder wöchentlich das Bargeld geben oder mit ihr einmal im Monat abrechnen; die Belege hierzu sollte die Betreuungskraft stets für Sie bereithalten. Auf Wunsch kann die Betreuungskraft auch ein Haushaltsbuch führen.

Eine 24-Stunden Betreuung von ausländischen Dienstleistern über mich ist keine Konkurrenz zu hiesigen Pflegediensten, sondern eine Ergänzung für Bereiche in der täglichen Pflege, die vom klassischen Pflegedienst personell und finanziell nicht abgedeckt werden können. Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben, werden die Kosten teilweise übernommen.

Gerade bei der Rundum-Betreuung im Fall von Demenz sind viele Interessenten unsicher, ob meine Lösung auch bei ihnen funktioniert. Sollte trotz sorgfältiger Beratung und Vermittlung die Chemie nicht stimmen, kann die Pflegekraft jedoch ohne Weiteres ausgetauscht werden, nur die Reisekostenpauschale fällt dann noch einmal an.

Wenn eine Veränderung im Verlauf einer 24-Stunden Betreuung notwendig wird, stehe ich als direkte Ansprechpartnerin für Sie jederzeit zur Verfügung und werde mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden.

Dies ist strikt verboten. Die Kräfte meiner EU-Partner haben die Anweisung, sich an die zuvor festgelegten Tätigkeiten zu halten und keine weiteren Aufgaben wahrzunehmen, ohne diese von ihrer Beschäftigungsfirma angeordnet zu bekommen. Sollten Änderungen im Haushalt erforderlich werden, wenden Sie sich bitte zunächst an mich, damit die notwendigen Angleichungen schnell und legal veranlasst werden können. Dies dient zu meinem Schutz, zum Schutz der osteuropäischen Firmen und der Betreuungskräfte – und nicht zuletzt auch zu Ihrem eigenen Schutz.

Eine Betreuungskraft hat ihre Kenntnisse meist durch ihre langjährige Erfahrung in der Betreuung und oftmals durch zusätzliche Pflegekurse erworben. Im Bedarfsfall ist es auch möglich, eine examinierte Krankenschwester aus Polen zu rekrutieren.

Selbstverständlich stehen auch männliche Betreuungskräfte zur Verfügung. Diese betreuen auch Frauen, wenn z. B. Transfer erforderlich ist oder die zu betreuende Person mit einem männlichen Betreuer besser zurechtkommt. Bei einem erhöhten Betreuungsbedarf kann auch ein Betreuerpaar eingesetzt werden.

Mittels der Bedarfsanalyse teilen Sie mir mit, über welche Deutschkenntnisse die Betreuungskraft verfügen soll. Ich versuche stets, diesem Wunsch zu entsprechen, kann dies allerdings nicht zu jeder Zeit garantieren.

Kontaktaufnahme
Nachdem Sie bei mir Ihr Interesse an einer 24-h Betreuung telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website bekundet haben, setze ich mich mit Ihnen telefonisch oder schriftlich in Verbindung und lasse Ihnen im Vorfeld meine Informationsunterlagen zukommen. Selbstverständlich versuche ich auch, Sie telefonisch zu erreichen, um einen Beratungstermin zu einem persönlichen Kennenlernen zu vereinbaren.

Persönlicher Vor-Ort-Termin
Mir ist das persönliche Kennenlernen sehr wichtig. Aus diesem Grund komme ich zu Ihnen nach Hause und berate Sie umfassend und ausführlich protokolliert. Im Zuge des Beratungsgesprächs ermittle ich mit Ihnen die Betreuungssituation anhand meiner Bedarfsanalyse und beantworte alle Ihre Fragen rund um die 24-h Betreuung.

Interessentenanfrage
Zurück in meinem Büro leite ich die mit Ihnen zusammen ausgefüllte Bedarfsanalyse an meine jeweiligen EU-Partnerunternehmen weiter. Sobald mir die ersten Betreuungsprofile vorliegen, erhalten Sie diese von mir per E-Mail. Durch das Betreuungsprofil erhalten Sie umfangreiche Informationen zu jeder einzelnen Betreuungskraft. Neben einer ersten Profilbeurteilung und einem Bild erfahren Sie auf den ersten Seiten meist Geburtsdatum, Größe und Gewicht. Ebenfalls werden die Deutschkenntnisse deutlich mitgeteilt und ob die Betreuungskraft über einen gültigen Führerschein verfügt. Gleichzeitig werden Zeitfenster und inhaltliche Tätigkeit ihres Erfahrungshorizontes kommuniziert. Häufig finden Sie als Anlage zum Bewerbungsformular Referenzschreiben aus vorangegangenen Betreuungssituationen. Weiterhin erhalten Sie die Telefonnummer der Betreuungskraft, damit Sie sich auch telefonisch ein Bild von ihr machen können. Ergänzend erhalten Sie auch auf Wunsch einen jeweiligen Muster-Dienstleistungsvertrag des vorstellenden EU-Partnerunternehmens, um sich auch schon über die vertraglichen Punkte informieren zu können.

Entscheidung
In der Regel sind die Ihnen vorgeschlagenen Betreuungskräfte für Sie für einen Zeitraum bis zum Mittag des nächsten Tages reserviert und Ihre Entscheidung kann getroffen werden.

Vertrag
Haben Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden, informieren wir das jeweilige EU- Partnerunternehmen und lassen den Dienstleistungsvertrag ausfertigen, der von Ihnen dann unterschrieben wird.

Anreise
Nun stimme ich die Anreisemöglichkeit der Betreuungskraft mit Ihnen ab und teile Ihnen schriftlich die Anreisedaten mit.

Start
Die Anreise der ersten Betreuungskraft wird in der Regel von mir begleitet - telefonisch oder auf besonderen Wunsch auch persönlich.

Qualitätssicherung
Bereits einige Tage nach Anreise erfolgt durch mich bereits die erste telefonische oder persönliche Qualitätssicherung.

Das ist eine gute und wichtige Frage, die ich gerne mit JA beantworte. Meine telefonische oder persönliche Qualitätssicherung werde ich im weiteren Betreuungsverlauf regelmäßig durchführen, um so eine durchgehende Qualität zu gewährleisten, und damit wir uns gegenseitig stets auf dem aktuellen Stand halten können.

In den meisten Fällen wechseln die Betreuungskräfte alle sechs bis acht Wochen. Hin und wieder bleibt eine Betreuungskraft auch länger. Allerdings versuchen das EU- Partnerunternehmen und ich stets, ein Wechselmodell zwischen zwei sich abwechselnden Betreuungskräften darzustellen - hier ist dann ein relativ fester Wechselzeitraum wichtig.

Selbstverständlich übernehme auch ich wieder die Planung des nächsten Betreuungskräftewechsel. Sie erhalten von mir ein Betreuungsprofil einer möglichen Betreuungskraft, die von Ihrem EU-Partnerunternehmen für Sie ausgesucht wurde; selbstverständlich wieder mit allen wichtigen Daten zur Betreuungskraft und ihrer Telefonnummer. Wenn Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind, werden von mir die Anreisedaten der neuen Betreuungskraft und die Abreisedaten der Betreuungskraft bei Ihnen vor Ort geprüft und mit Ihnen besprochen. Meine Qualitätssicherung wird nach Anreise der Betreuungskraft natürlich wieder fortlaufend geführt.

Grundsätzlich erhalten Sie von dem EU-Partnerunternehmen monatlich  eine Rechnung für die Betreuungsdienstleistung. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte immer an mich, denn ich bin auch hier Ihre zuständige Ansprechpartnerin.

Direkt nach der Erstvermittlung, mit dem Dienstleistungsvertrag erhalten Sie auch von mir eine Rechnung über die einmalige Vermittlungsgebühr. Sie können sicher sein, dass ich diese - im Gegensatz zu einigen anderen Unternehmen am Markt - nur einmal und nicht jährlich an Sie stellen werde.

Ich benötige von Anfang an einen Ansprechpartner, mit dem ich Betreuungskräftewechsel, Reisedaten und sonstige Belange abstimmen kann. Dies ist auch für einen Notfall besonders wichtig.

24-Stunden Betreuung

Zur 24-Stunden Betreuung gehören u.a. die hauswirtschaftliche Versorgung, verschiedene Betreuungsleistungen und grundpflegerische Tätigkeiten.


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Bei Ihnen Zuhause

Spricht man von 24h Betreuung, Alltagsbetreuung bzw. 24-Stunden Pflege, so ist damit die Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen im eigenen Zuhause gemeint.


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Betreuungskräfte

Als unabhängige Vermittlungsagentur arbeite ich mit unterschiedlichen Unternehmen aus dem europäischen Raum auf der Rechtsgrundlage der europäischen Gesetzgebung zusammen.


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Herzlich Willkommen!

Mein Versprechen: Bestens beraten, von Herzen betreut - Anke Sarrazin in NRW

24-Stunden Betreuung heißt loslassen und auch vertrauen können - ich vermittle vertrauensvolle 24-Stunden Betreuungskräfte, als Alternative zum Seniorenheim-Aufenthalt. Betreuung rund um die Uhr bei Ihnen Zuhause, auch als Ergänzung zum ambulanten Pflegedienst. Ich stehe als Partnerin zur Verfügung, wenn es um 24h Betreuung und Fachkräfte-Vermittlung aus osteuropäischen Nachbarländern geht.

24h Betreuung

Begleitung und Beratung: fair, transparent und offen.

Für mich sind die Arbeit in Anlehnung an die DIN EN ISO  9001:2015 für Versorgungsqualität und faire Arbeitsbedingungen, der Respekt vor dem Alter und der Lebensleistung älterer Menschen selbstverständlich.

• Master of Arts Organisationsentwicklung
• Auditorin für DIN EN ISO 9001:2015
• Zertifizierte Seniorenassistentin gem. §45b SGB XI

Betreut Zuhause leben - vertrauensvoll und kompetent organisiert.

Meine Beratung im Vorfeld, meine Präsenz im Hintergrund - eine Selbstverständlichkeit.

Immer individuell: Leistungen nach Ihrem Bedarf. 24-Stunden Pflege zu Hause sichert das individuelle Leben von pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden und bedeutet so Entlastung in fast jeder Lebenssituation, auch bei individuell sehr unterschiedlichem Betreuungsbedarf.

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